Rechtsprechung
   VG Potsdam, 14.06.2007 - 12 L 265/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,35465
VG Potsdam, 14.06.2007 - 12 L 265/07 (https://dejure.org/2007,35465)
VG Potsdam, Entscheidung vom 14.06.2007 - 12 L 265/07 (https://dejure.org/2007,35465)
VG Potsdam, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - 12 L 265/07 (https://dejure.org/2007,35465)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,35465) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2006 - 7 S 71.05

    Zur Beteiligung an den Kosten der Schuelerbefoerderung

    Auszug aus VG Potsdam, 14.06.2007 - 12 L 265/07
    Die Anordnungsverfügung vom 11. April 2005, mit der u. a. auch eine angemessene Elternbeteiligung an den Schülerfahrkosten sichergestellt werden sollte, ist, wie in dem rechtskräftigen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für Berlin-Brandenburg vom 31. August 2006 - OVG 7 S 71.05 - näher dargelegt, auf den zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, insoweit sofort vollziehbar.

    Dies deshalb nicht, weil das vom Antragsteller gegen die sofortige Vollziehung dieser Ersatzvornahme angestrengte einstweilige Rechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam (zunächst 12 L 563/05, später verbunden mit 12 L 367/05), bestätigt durch die Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (7 S 71.05) erfolgreich war, so dass der dagegen beim Verwaltungsgericht Potsdam (12 K 1759/05) eingereichten Klage - rückwirkend auf den Zeitpunkt des Erlasses des Ersatzvornahmebescheides - aufschiebende Wirkung zukam.

    Auf den etwaigen Vertrauensschutz der betroffenen Eltern und volljährigen Schülerinnen und Schüler, die bisher von einer Eigenbeteiligung verschont worden sind, kann sich der Antragsteller schon deshalb nicht mit Erfolg berufen, weil dieser eine Verletzung in eigenen, dem Antragsteller als Selbstverwaltungskörperschaft zustehenden Rechten, nicht zu begründen vermag (OVG Berlin-Brandenburg - 7 S 71.05 - BA S. 6).

  • BVerwG, 22.10.1990 - 7 B 128.90

    Schulrecht: Fahrtkostenfreiheit und Eigenanteil

    Auszug aus VG Potsdam, 14.06.2007 - 12 L 265/07
    Entsprechendes gilt für das Grundrecht des Schülers aus Art. 2 Abs. 1 GG und das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip (VGH Mannheim, Beschluss vom 7. November 1995, NVwZ-RR 1996 S. 659; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 1990, NVwZ-RR 1991, S. 197).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7880/94

    Schülerbeförderung; Anspruch; Anzuwendendes Recht; Private Ersatzschule;

    Auszug aus VG Potsdam, 14.06.2007 - 12 L 265/07
    Denn bei der näheren Ausgestaltung der Kostenbeteiligung an der Schülerbeförderung ist dem Träger durch § 112 Abs. 1 BbgSchulG ein weiter Ermessensspielraum eingeräumt (Urteil der Kammer vom 25. Februar 2002 - 12 K 4568/98 - vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Dezember 1995, NVwZ-RR 1996 S. 656; VGH Mannheim, Urteil vom 27. Juli 1999, NVwZ-RR 2000 S. 631).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.1995 - 9 S 1848/93

    Erstattung von Schülerbeförderungskosten - Eigenanteil von Hauptschülern

    Auszug aus VG Potsdam, 14.06.2007 - 12 L 265/07
    Entsprechendes gilt für das Grundrecht des Schülers aus Art. 2 Abs. 1 GG und das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip (VGH Mannheim, Beschluss vom 7. November 1995, NVwZ-RR 1996 S. 659; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 1990, NVwZ-RR 1991, S. 197).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.1999 - 9 S 2818/98

    Erstattung der Beförderungskosten für Schüler - Gleichheitssatz

    Auszug aus VG Potsdam, 14.06.2007 - 12 L 265/07
    Denn bei der näheren Ausgestaltung der Kostenbeteiligung an der Schülerbeförderung ist dem Träger durch § 112 Abs. 1 BbgSchulG ein weiter Ermessensspielraum eingeräumt (Urteil der Kammer vom 25. Februar 2002 - 12 K 4568/98 - vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Dezember 1995, NVwZ-RR 1996 S. 656; VGH Mannheim, Urteil vom 27. Juli 1999, NVwZ-RR 2000 S. 631).
  • BVerwG, 25.04.1972 - I C 3.70
    Auszug aus VG Potsdam, 14.06.2007 - 12 L 265/07
    Hat die von der Anordnungsverfügung betroffene Gebietskörperschaft diese nicht angefochten oder ist die Anordnungsverfügung sofort vollziehbar, so ist die verwaltungsgerichtliche Prüfung auf die Mängel beschränkt, die sich aus der Ersatzvornahme selbst ergeben (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 24. April 1972 - 1 C 3.70 -, DVBl. 1972, 828 f.; OVG Münster, Beschluss vom 23. Juni 1989 - 4 A 505/86 -, NVwZ 1990, 187 f.; VGH München, Beschluss vom 26. Januar 1993 - 26 CS 92.3929 -, zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.1989 - 4 A 505/86
    Auszug aus VG Potsdam, 14.06.2007 - 12 L 265/07
    Hat die von der Anordnungsverfügung betroffene Gebietskörperschaft diese nicht angefochten oder ist die Anordnungsverfügung sofort vollziehbar, so ist die verwaltungsgerichtliche Prüfung auf die Mängel beschränkt, die sich aus der Ersatzvornahme selbst ergeben (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 24. April 1972 - 1 C 3.70 -, DVBl. 1972, 828 f.; OVG Münster, Beschluss vom 23. Juni 1989 - 4 A 505/86 -, NVwZ 1990, 187 f.; VGH München, Beschluss vom 26. Januar 1993 - 26 CS 92.3929 -, zitiert nach juris).
  • VG Potsdam, 12.08.2004 - 12 L 505/04

    Verpflichtung zur Zahlung eines Eigenanteils zu den Schülerbeförderungskosten für

    Auszug aus VG Potsdam, 14.06.2007 - 12 L 265/07
    Vielmehr lässt sich aus den in Art. 30 Abs. 5 BbgVerf aufgeführten Verpflichtungen des Landes und der Träger der kommunalen Selbstverwaltung entnehmen, dass die Schülerbeförderung nicht zu den verfassungsrechtlich normierten Verpflichtungen der Landkreise und kreisfreien Städte zählt, denn sie ist im Gegensatz zu anderen Aufgaben dort nicht erwähnt und folgt daher lediglich aus einfachem Gesetz (VG Potsdam, Beschluss vom 12. August 2004 - 12 L 505/04 -, LKV 2005, 230, 231).
  • VG Potsdam, 02.03.2009 - 12 K 475/07

    Kommunalaufsicht - Sicherstellungssatzung einer angemessenen Beteiligung an den

    Auszug aus VG Potsdam, 14.06.2007 - 12 L 265/07
    die aufschiebende Wirkung seiner Klage 12 K 475/07 gegen den Ersatzvornahmebescheid des Antragsgegners vom 13. Februar 2007 wiederherzustellen,.
  • VG Potsdam, 26.10.2005 - 12 L 367/05
    Auszug aus VG Potsdam, 14.06.2007 - 12 L 265/07
    Dies deshalb nicht, weil das vom Antragsteller gegen die sofortige Vollziehung dieser Ersatzvornahme angestrengte einstweilige Rechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam (zunächst 12 L 563/05, später verbunden mit 12 L 367/05), bestätigt durch die Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (7 S 71.05) erfolgreich war, so dass der dagegen beim Verwaltungsgericht Potsdam (12 K 1759/05) eingereichten Klage - rückwirkend auf den Zeitpunkt des Erlasses des Ersatzvornahmebescheides - aufschiebende Wirkung zukam.
  • VGH Bayern, 26.01.1993 - 26 CS 92.3929
  • VG Potsdam, 02.03.2009 - 12 K 475/07

    Kommunalaufsicht - Sicherstellungssatzung einer angemessenen Beteiligung an den

    Der diesbezügliche einstweilige Rechtsschutzantrag blieb erfolglos (Beschluss der 12. Kammer vom 14. Juni 2007 - 12 L 265/07 -, bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. August 2007 - OVG 12 S 96.07 -).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf die Verwaltungsvorgänge (2 Ordner) sowie auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze und auf die Verfahrensakten 12 K 3800/04, 12 L 24/05, 12 K 1040/05, 12 L 367/05, 12 K 1759/05, 12 L 563/05 sowie 12 L 265/07 verwiesen.

    Die erkennende Kammer hat in dem rechtskräftig abgeschlossenen Eilverfahren in dieser Sache (12 L 265/07) Folgendes ausgeführt:.

  • VG Hamburg, 19.03.2012 - 15 K 1191/11

    Kein Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrtkosten bei fehlender Rechtsgrundlage

    Eine Pflicht des Staates, die aufgrund verschiedener Lebensverhältnisse unterschiedliche Ausgabensituationen der Familien der Schüler durch staatliche Leistungen vollständig zu nivellieren, folgt aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung nicht, auch nicht in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (vgl. zur Schülerbeförderung bereits BVerwG, Beschluss vom 19.10.1977, VII B 31.76, Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 54, Juris Rn. 5 f., und BVerwG Beschluss vom 22.10.1990, 7 B 128/90, NVwZ-RR 1991, 197 f., Juris Rn. 4 f.; VG Schleswig, Beschluss vom 17.9.2007, 9 B 67/07, NVwZ-RR 2008, 399 ff., Juris Rn. 21; VG Potsdam, Beschluss vom 14.6.2007, 12 L 265/07, Juris Rn. 18).
  • VG Minden, 12.08.2011 - 8 K 155/11
    vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 14.06.2007 - 12 L 265/07 -, juris.
  • VG Potsdam, 02.03.2009 - 12 K 1040/05

    Rückwirkende Einführung einer angemessenen Kostenbeteiligung der Eltern

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf den Verwaltungsvorgang (2 Hefte, 2 Ordner) und die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze sowie auf die Verfahrenakten 12 K 3800/04,12 L 24/05,12 K 1759/05, 12 L 367/05, 12 L 563/05, 12 K 475/07 und 12 L 265/07 Bezug genommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht